Veranstaltungsreihe Nachlass
Sie machen sich Gedanken über die Zukunft und möchten diese bewusst gestalten? Wie lässt sich die Welt zum Guten verändern? Und wie kann man sich langfristig und nachhaltig engagieren? Eine Möglichkeit ist eine Testamentszuwendung.
Doch wie formuliert man seinen letzten Willen am besten ? An was muss gedacht werden? Wir möchten Ihnen diese Unsicherheiten nehmen und es Ihnen mit wichtigen Informationen erleichtern, diese Themen anzugehen. Deshalb bieten wir Ihnen im März drei digitale Vorträge zum Thema Nachlass an. In verständlicher Form informieren Experten über Testamentsgestaltung und Vorsorge. Im Anschluss haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen zu stellen.
Melden Sie sich für die Vorträge an!

Vorsorge und Betreuungsrecht
Welche Möglichkeiten der Vorsorge gibt es? Und welche Neuerungen beim Betreuungsrecht sollten wir kennen? Herr Knauss wird einen Überblick über die Möglichkeiten der Vorsorge und das Betreuungsrecht geben und diese Fragen beantworten.
Dienstag, den 07. März 2023 um 18:00 Uhr
Referent Alexander Knauss,
Fachanwalt für Erbrecht

Immobilien vererben
Immobilien und Grundbesitz vererben kann kompliziert sein. Was ist, wenn es mehr als eine erbberechtigte Person gibt? Was muss beachtet werden, wenn eine Patchwork-Familie im Hintergrund steht? Erfahren Sie in unserem digitalen Vortrag, was beim Vererben von Immobilien wichtig ist.
Dienstag, den 14. März 2023 um 18:00 Uhr
Referent Dr. Gordian Oertel,
Fachanwalt für Erbrecht

Erbrecht und Testament
Wer seinen letzten Willen selbst bestimmen möchte, muss ein Testament aufsetzen. Doch wie sollte ein Testament gestaltet sein? Welche Fehler gilt es, zu vermeiden? Das erfahren Sie bei unserer digitalen Veranstaltung.
Donnerstag 23. März 2023 um 18:00 Uhr
Referenten Bernhard Würzle und Florian Aicher, Fachanwälte für Erbrecht
Unsere Experten
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Alexander Knauss leitet die Dezernate Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Erbrecht der Kanzlei Meyer Köring am Standort Bonn.
Als Fachanwalt für Erbrecht berät er Mandanten bei der Gestaltung von Testamenten und vertritt sie im Erbfall. Er ist außerdem Zertifizierter Testamentsvollstrecker und wickelt in dieser Funktion Nachlässe ab bzw. verwaltet sie. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht berät und vertritt Alexander Knauss seit vielen Jahren Kreditinstitute, Bausparkassen, Finanzdienstleistungsunternehmen, Anbieter von Vermögensanlagen und freie Anlageberaterinnen udn -berater. Alexander Knauss ist unter anderem als Vorstandsmitglied der AGT – Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. aktiv – hierbei handelt sich um die Dachorganisation der Testamentsvollstrecker in Deutschland.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht
Dr. Gordian Oertel berät in allen Fragen der Testamentsgestaltung, der vorweggenommenen Erbfolge sowie der rechtlichen und erbschaftsteuerlichen Planung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in allen erbrechtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere bei der Abwehr oder Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, bei Fragen zu Wirksamkeit und Auslegung von Testamenten sowie bei Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt Bernhard Würzle, Fachanwalt für Erbrecht, Zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV) und Mediator, ist seit mehr als 20 Jahren im Bereich des Erbrechts und des Erbschaftssteuerrechts tätig. Er hat sich spezialisiert auf die Beratung und Vertretung von Privatpersonen und Unternehmen in allen Fragen der Vermögensübertragung zu Lebzeiten und der Rechtsnachfolge von Todes wegen. Dies umfasst die Testamentsgestaltung, die Vermögensübertragung unter Lebenden sowie die Unternehmensnachfolge unter Berücksichtigung aller Aspekte des Erb-, Gesellschafts- und Steuerrechts.
Rechtsanwalt, LL.M. (Boston University), Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt Florian Aicher, Fachanwalt für Erbrecht, Zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV) und Mediator ist seit 2012 nahezu ausschließlich im Erbrecht und in seinen Schnittstellen zum Familienrecht und zum Immobilienrecht tätig. Er hat sich auf die Planung und Strukturierung von Schenkungen und Überlassungen zu Lebzeiten, die Testamentsgestaltung, die Testamentsvollstreckung, das Pflichtteilsrecht sowie die Erbauseinandersetzung und die Nachlassabwicklung spezialisiert – auch im internationalen Kontext. Durch mehrjährige Studienaufenthalte in Frankreich und den USA verfügt er über profunde Kenntnisse und Erfahrungen auch in ausländischen Rechtssystemen.

Gerne können wir persönlich Ihre Wünsche und Ideen besprechen.
Corinna Heck Referentin Private Förderer & Kooperationspartner
02285396568c.heck(at)don-bosco-mondo.de
Häufig gestellte Fragen
Vererben
Sie können Don Bosco Mondo als Erbe einsetzen oder ein Vermächtnis festlegen. Die Begünstigung in einer Lebens- und Rentenversicherung ist ebenfalls möglich. Don Bosco Mondo ist als gemeinnützige Organisation von der Erbschaftssteuer befreit.
Wenn es keinen Testamentsvollstrecker gibt, sorgt Don Bosco Mondo als Erbe für die verantwortungsvolle Umsetzung Ihres letzten Willens. Ein Fachanwalt für Erbrecht steht uns dabei seit Jahren zur Seite.
Ja. Nachdem ein Wertgutachten erstellt wurde, wird die Immobilie, unter Beachtung evtl. Auflagen, zu Gunsten unserer weltweiten Projekte veräußert.
Ein Testament kann jederzeit ergänzt, geändert oder durch ein neues Testament widerrufen werden.