Ihr Nachlass – ein Geschenk für die Jugend. Weltweit.

Veranstaltungsreihe Nachlass

Sie machen sich Gedanken über die Zukunft und möchten diese bewusst gestalten? Wie lässt sich die Welt zum Guten verändern? Und wie kann man sich langfristig und nachhaltig engagieren? Eine Möglichkeit ist eine Testamentszuwendung.

Doch wie formuliert man seinen letzten Willen am besten ? An was muss gedacht werden? Wir möchten Ihnen diese Unsicherheiten nehmen und es Ihnen mit wichtigen Informationen erleichtern, diese Themen anzugehen. Deshalb bieten wir Ihnen im März drei digitale Vorträge zum Thema Nachlass an. In verständlicher Form informieren Experten über Testamentsgestaltung und Vorsorge. Im Anschluss haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen zu stellen. 

Melden Sie sich für die Vorträge an!

Unsere Experten

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Alexander Knauss leitet die Dezernate Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Erbrecht der Kanzlei Meyer Köring am Standort Bonn. 
Als Fachanwalt für Erbrecht berät er Mandanten bei der Gestaltung von Testamenten und vertritt sie im Erbfall. Er ist außerdem Zertifizierter Testamentsvollstrecker und wickelt in dieser Funktion Nachlässe ab bzw. verwaltet sie. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht berät und vertritt Alexander Knauss seit vielen Jahren Kreditinstitute, Bausparkassen, Finanzdienstleistungsunternehmen, Anbieter von Vermögensanlagen und freie Anlageberaterinnen udn -berater. Alexander Knauss ist unter anderem als Vorstandsmitglied der AGT – Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. aktiv – hierbei handelt sich um die Dachorganisation der Testamentsvollstrecker in Deutschland.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht

Dr. Gordian Oertel berät in allen Fragen der Testamentsgestaltung, der vorweggenommenen Erbfolge sowie der rechtlichen und erbschaftsteuerlichen Planung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in allen erbrechtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere bei der Abwehr oder Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, bei Fragen zu Wirksamkeit und Auslegung von Testamenten sowie bei Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht

Rechtsanwalt Bernhard Würzle, Fachanwalt für Erbrecht, Zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV) und Mediator, ist seit mehr als 20 Jahren im Bereich des Erbrechts und des Erbschaftssteuerrechts tätig. Er hat sich spezialisiert auf die Beratung und Vertretung von Privatpersonen und Unternehmen in allen Fragen der Vermögensübertragung zu Lebzeiten und der Rechtsnachfolge von Todes wegen. Dies umfasst die Testamentsgestaltung, die Vermögensübertragung unter Lebenden sowie die Unternehmensnachfolge unter Berücksichtigung aller Aspekte des Erb-, Gesellschafts- und Steuerrechts.

Rechtsanwalt, LL.M. (Boston University), Fachanwalt für Erbrecht

Rechtsanwalt Florian Aicher, Fachanwalt für Erbrecht, Zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV) und Mediator ist seit 2012 nahezu ausschließlich im Erbrecht und in seinen Schnittstellen zum Familienrecht und zum Immobilienrecht tätig. Er hat sich auf die Planung und Strukturierung von Schenkungen und Überlassungen zu Lebzeiten, die Testamentsgestaltung, die Testamentsvollstreckung, das Pflichtteilsrecht sowie die Erbauseinandersetzung und die Nachlassabwicklung spezialisiert – auch im internationalen Kontext. Durch mehrjährige Studienaufenthalte in Frankreich und den USA verfügt er über profunde Kenntnisse und Erfahrungen auch in ausländischen Rechtssystemen.
 

Corinna Heck

Gerne können wir persönlich Ihre Wünsche und Ideen besprechen.

Corinna Heck Referentin Private Förderer & Kooperationspartner

02285396568
c.heck(at)don-bosco-mondo.de

Häufig gestellte Fragen

Vererben

Sie können Don Bosco Mondo als Erbe einsetzen oder ein Vermächtnis festlegen. Die Begünstigung in einer Lebens- und Rentenversicherung ist ebenfalls möglich. Don Bosco Mondo ist als gemeinnützige Organisation von der Erbschaftssteuer befreit.

Wenn es keinen Testamentsvollstrecker gibt, sorgt Don Bosco Mondo als Erbe für die verantwortungsvolle Umsetzung Ihres letzten Willens. Ein Fachanwalt für Erbrecht steht uns dabei seit Jahren zur Seite.

Ja. Nachdem ein Wertgutachten erstellt wurde, wird die Immobilie, unter Beachtung evtl. Auflagen, zu Gunsten unserer weltweiten Projekte veräußert.

Ein Testament kann jederzeit ergänzt, geändert oder durch ein neues Testament widerrufen werden.