Informationsveranstaltungen zur Nachlassgestaltung und Vorsorge

Wann ist ein Testament sinnvoll? Wie verfasse ich ein rechtswirksames Testament? Welche gesetzlichen Regelungen muss ich beachten? Wie kann ich Erbstreitigkeiten verhindern? Und welche Möglichkeiten habe ich, Don Bosco Mondo e.V. testamentarisch zu bedenken?
 

Alles geregelt? Ein gutes Gefühl!

Für viele Menschen ist es beruhigend, rechtzeitig Vorsorge zu treffen und den eigenen Nachlass zu regeln. Ein Testament stellt sicher, dass der eigene Wille berücksichtigt wird und ist ein Vermächtnis für die Zukunft. Doch wie verfasse ich ein rechtswirksames Testament? Welche gesetzlichen Regelungen muss ich beachten? Welche Fehler gilt es, zu vermeiden? Oder welche Möglichkeiten gibt es, gemeinwohlorientiert zu vererben?

Unser Service für Sie: 

Erste Einblicke in Nachlassgestaltung und Vorsorge

Bei unseren Informationsveranstaltungen geben wir Ihnen gemeinsam mit Fachanwältinnen und -anwälten für Erbrecht einen Einblick in die wichtigsten Grundlagen zur Nachlassgestaltung und Vorsorge. Sie erfahren, wie Sie ein Testament nach eigenen Wünschen gestalten und die Arbeit einer Organisation wie Don Bosco Mondo wirkungsvoll unterstützen können. Sie erhalten wertvolle Einblicke und praxisnahe Tipps. Im Anschluss haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen zu stellen. 

ältere Dame blickt in die Kamera

Unsere Informationsveranstaltungen für Sie!

  • Dauer: 1,5 Stunden
  • kostenlos
  • unverbindlich
  • mit Fachleuten
  • Komplexes einfach erklärt
  • ohne juristische Vorkenntnisse
  • mit Fallbeispielen aus der Praxis

Sollten Sie Fragen haben oder ein persönliches Gespräch wünschen, kommen Sie gerne auf uns zu. Wir freuen uns, Ihnen bei Ihren Anliegen weiterzuhelfen.
Imke Spannuth & Corinna Heck

Aktuelle TermineInfo-Veranstaltungen in Ihrer Nähe

Unsere Experten

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Kanzlei Meyer-Köring Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, Bonn

Alexander Knauss leitet die Dezernate Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Erbrecht der Kanzlei Meyer Köring am Standort Bonn. 
Als Fachanwalt für Erbrecht berät er Mandanten bei der Gestaltung von Testamenten und vertritt sie im Erbfall. Er ist außerdem Zertifizierter Testamentsvollstrecker und wickelt in dieser Funktion Nachlässe ab bzw. verwaltet sie. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht berät und vertritt Alexander Knauss seit vielen Jahren Kreditinstitute, Bausparkassen, Finanzdienstleistungsunternehmen, Anbieter von Vermögensanlagen und freie Anlageberaterinnen udn -berater. Alexander Knauss ist unter anderem als Vorstandsmitglied der AGT – Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. aktiv – hierbei handelt sich um die Dachorganisation der Testamentsvollstrecker in Deutschland.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht

Rechtsanwalt Bernhard Würzle, Fachanwalt für Erbrecht, Zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV) und Mediator, ist seit mehr als 20 Jahren im Bereich des Erbrechts und des Erbschaftssteuerrechts tätig. Er hat sich spezialisiert auf die Beratung und Vertretung von Privatpersonen und Unternehmen in allen Fragen der Vermögensübertragung zu Lebzeiten und der Rechtsnachfolge von Todes wegen. Dies umfasst die Testamentsgestaltung, die Vermögensübertragung unter Lebenden sowie die Unternehmensnachfolge unter Berücksichtigung aller Aspekte des Erb-, Gesellschafts- und Steuerrechts.

Rechtsanwalt, LL.M. (Boston University), Fachanwalt für Erbrecht

Rechtsanwalt Florian Aicher, Fachanwalt für Erbrecht, Zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV) und Mediator ist seit 2012 nahezu ausschließlich im Erbrecht und in seinen Schnittstellen zum Familienrecht und zum Immobilienrecht tätig. Er hat sich auf die Planung und Strukturierung von Schenkungen und Überlassungen zu Lebzeiten, die Testamentsgestaltung, die Testamentsvollstreckung, das Pflichtteilsrecht sowie die Erbauseinandersetzung und die Nachlassabwicklung spezialisiert – auch im internationalen Kontext. Durch mehrjährige Studienaufenthalte in Frankreich und den USA verfügt er über profunde Kenntnisse und Erfahrungen auch in ausländischen Rechtssystemen.
 

Fachanwältin für Erbrecht und Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) 

Sie ist seit knapp 20 Jahren schwerpunktmäßig auf diesem Gebiet in einer Hamburger Rechtsanwaltskanzlei tätig und hält daneben auch Vorträge zum Thema Testamentsgestaltung und Erbschaftsteuerrecht. Sie lebt in Hamburg und verbringt Ihre Freizeit gerne in der Natur.

Team Großsspender und Nachlass

Kommen Sie gerne auf uns zu!Wir freuen uns, Ihnen bei Ihren Anliegen weiterzuhelfen.

Imke Spannuth & Corinna Heck Team Private Förderer 022853965827
i.spannuth(at)don-bosco-mondo.de

Vererben Sie Würde

Verbinden Sie das Werk der Nächstenliebe mit Ihrer Großherzigkeit und bedenken Sie Don Bosco Mondo in Ihrem Testament. Damit ermöglichen Sie benachteiligten jungen Menschen den Weg in ein Leben ohne Not.
Überlassen Sie Ihr Vermögen nicht dem Zufall oder dem Staat. Formulieren Sie Ihren letzten Willen zu Lebzeiten, auch um Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen zu vermeiden.
In unserem Testamentsratgeber finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Möglichkeiten der Nachlassgestaltung. 

Bestellen Sie den Testamentsratgeber hier!
 

Erste Antworten auf Ihre Fragen

Vererben

Sie können Don Bosco Mondo als Erbe einsetzen oder ein Vermächtnis festlegen. Die Begünstigung in einer Lebens- und Rentenversicherung ist ebenfalls möglich. Don Bosco Mondo ist als gemeinnützige Organisation von der Erbschaftssteuer befreit.

Sie unterstützen Kinder in Not auf der ganzen Welt!

Seit 1980 setzt sich Don Bosco Mondo e.V. in enger Partnerschaft mit der weltweit aktiven Don Bosco-Gemeinschaft für notleidende junge Menschen ein. Wir fördern schulische und berufliche Bildungsprojekte und leisten humanitäre Hilfe. Über 15 Millionen junge Menschen sind mit unserer Hilfe schon in ein Leben in Würde gestartet. Mit einer Testamentsspende schenken Sie Kindern und Jugendlichen in Not diese verdiente Chance! 

Als Organisation zahlen wir keine Erbschaftssteuer!

Als gemeinnütziger Verein ist Don Bosco Mondo von der Erbschaftssteuer befreit. Eine Testamentsspende kommt also in voller Höhe und ohne Steuerabzüge Ihrem Wunsch entgegen, Gutes zu tun und unsere Arbeit zu unterstützen. 

Wenn es keinen Testamentsvollstrecker gibt, sorgt Don Bosco Mondo als Erbe für die verantwortungsvolle Umsetzung Ihres letzten Willens. Ein Fachanwalt für Erbrecht steht uns dabei seit Jahren zur Seite.

Ja. Nachdem ein Wertgutachten erstellt wurde, wird die Immobilie, unter Beachtung evtl. Auflagen, zu Gunsten unserer weltweiten Projekte veräußert.

Ein Testament kann jederzeit ergänzt, geändert oder durch ein neues Testament widerrufen werden.

Neben dem Wert oder dem Anteil, den Sie hinterlassen möchten, ist es gut, wenn Sie die vollständige Adresse nennen:
 

Don Bosco Mondo e.V.
Jugend. Hilfe. Weltweit.
Sträßchensweg 3
53113 Bonn

Formulieren Sie den Spendenzweck so allgemein wie möglich. Damit geben Sie uns die Möglichkeit, Ihren Nachlass genau dort einzusetzen, wo die Hilfe am dringendsten benötigt wird. 

Ein Beispiel wäre: “Ich setze Don Bosco Mondo e.V. als Erben ein und möchte, dass mein Nachlass für benachteiligte Kinder und Jugendliche weltweit eingesetzt wird.” 

Nur wenn Sie ein Testament erstellen, können Sie mit Ihrem Nachlass Gutes tun. Denn ein Testament stellt nicht nur sicher, dass Ihre Angehörigen ausreichend versorgt sind, es kann so viel mehr bewirken. Es kann dazu beitragen, dass benachteiligten Kindern und Jugendlichen dank schulischer und beruflicher Ausbildung die Chance auf ein Leben in Würde geschenkt wird.
Wenn Sie kein Testament geschrieben haben, wird Ihr Nachlass gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur gesetzlichen Erbfolge aufgeteilt. Mehr zum Thema „gesetzliche Erbfolge finden Sie in unserem Testamentsratgeber. Diese können Sie kostenlos bei uns bestellen.
Gibt es keine Erben, fällt alles dem Staat zu.
Es ist wichtig zu beachten, dass die gesetzliche Erbfolge nicht immer den individuellen Wünschen und Vorstellungen entspricht. Wenn Sie bestimmte Personen oder eine gemeinnützige Organisation wie Don Bosco bedenken möchten, ist es daher notwendig, ein Testament zu verfassen. 

Um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und Ihr Wille entsprechend umgesetzt werden kann, ist empfehlenswert, sich bei der Erstellung Ihres Testaments von einem Experten oder einer Expertin, also einem Fachanwalt / einer Fachanwältin für Erbrecht oder von einem Notar / einer Notarin, beraten zu lassen.

Über die Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e.V. (DIGEV) vermitteln wir Ihnen gern ein gebührenfreies erstes Beratungsgespräch bei einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt in Ihrer Nähe. Den persönlich für Sie ausgestellten Gutschein erhalten Sie bei Imke Spannuth. Jetzt Beratungsgutschein anfragen!

Don Bosco Mondo

In unserem Testamentsratgeber „Ihr Nachlass – ein Geschenk für die Jugend. Weltweit.“ informieren wir Sie über die Möglichkeiten, mit Ihrem Testament das Leben von Kindern nachhaltig zu verbessern. Selbstverständlich helfen wir Ihnen gerne auch persönlich weiter. Melden Sie sich einfach per E-Mail unter testament(at)don-bosco-mondo.de oder rufen Sie mich an unter 0228-53965827.

Am sichersten ist die Hinterlegung beim zuständigen Amtsgericht. Dort ist es optimal vor Diebstahl, Fälschung, Verlust und Unterschlagung geschützt. Es wird zudem im zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer in Berlin registriert. So wird sichergestellt, dass das Testament im Falle des Ablebens gefunden und eröffnet werden können. 

Die Kosten sind unabhängig vom Vermögen des Testierenden. Die Aufbewahrung kostet einmalig 75 Euro. Man erhält vom Gericht einen Hinterlegungsschein für das Testament. Die Registrierungsgebühr vom Notar bzw. vom Gericht bei der Bundesnotarkammer kostet weitere 15 Euro. Man kann außerdem jederzeit zum Nachlassgericht gehen und die Herausgabe des hinterlegten Testaments verlangen. Die Herausgabe ist kostenfrei.

Mit einem Testament können Angehörige enterbt werden. Zu beachten ist jedoch, dass Abkömmlingen, Ehegatten und eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerinnen und -partnern und für den Fall, dass der Erblasser / die Erblasserin keine Kinder hatte, auch den Eltern ein Pflichtteil zusteht. 

Der Pflichtteil beträgt quotal die Hälfte der gesetzlichen Erbquote des Pflichtteilsberechtigten, er ist ein Geldanspruch und muss gegenüber dem Erben binnen einer Frist von drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem sich der Erbfall ereignet hat, geltend gemacht werden. 
 

In der Regel erfährt Don Bosco Mondo erst von Ihrem letzten Willen, wenn uns das Nachlassgericht das eröffnete Testament übersendet. Gerne können Sie uns aber auch vorab informieren und uns eine Kopie Ihres letzten Willens zukommen lassen.

Zum digitalen Nachlass gehören Ihre im Internet befindlichen Daten. Das sind zum Beispiel E-Mail-Konten, Onlineprofile bei Facebook und weiteren Social-Media-Diensten sowie in Onlinespeichern befindliche Bilder und Dokumente. Treffen Sie Vorsorge für ihr virtuelles Erbe und schaffen Sie so Rechtssicherheit. Benennen Sie eine Vertrauensperson, die nach Ihrem Tod Ihre Social-Media-Profile und Onlinekonten nach Ihrem Willen verwaltet und Ihre persönlichen Daten sichert. Bestehende Online-Geschäfte können rascher abgewickelt, offene Rechnungen beglichen, Bestellungen storniert oder Abonnements beendet werden, wenn die Hinterbliebenen Zugang zu Ihren Daten haben.

Für die umsichtige und sorgsame Regelung Ihres digitalen Nachlasses bietet Ihnen unser „Informationsbogen digitaler Nachlass“ hilfreiche Informationen und Tipps. 

Ja, absolut! Sie können selbstverständlich Don Bosco Mondo in Ihrem Testament bedenken. Es ist möglich, Don Bosco Mondo sowohl als Erbe einzusetzen als auch, der Organisation ein Vermächtnis, also einen Teil Ihres Vermögens oder bestimmte Vermögenswerte, zu vermachen. 
Wenn Sie Don Bosco Mondo in Ihrem Testament als Erben einsetzen oder den Verein mit einem Vermächtnis bedenken möchten, so verwenden Sie bitte folgende Angaben:

Don Bosco Mondo e.V.
Jugend. Hilfe. Weltweit.
Sträßchensweg 3
53113 Bonn
 

Wenn Sie Ihr Testament aufsetzen möchten, gibt es einige wichtige Punkte, auf die Sie achten sollten. Hier sind einige davon:

In Deutschland gibt es bestimmte Formvorschriften für die Erstellung eines rechtsgültigen Testaments. Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten: das eigenhändige Testament und das notarielle Testament. Beim eigenhändigen Testament müssen Sie es eigenhändig – also handschriftlich – schreiben, datieren und unterschreiben. Beim notariellen Testament wird es vor einem Notar / einer Notarin aufgesetzt und beurkundet.
Sie sollten genau festlegen, wer Ihr Erbe sein soll und ob Sie Vermächtnisse hinterlassen möchten. Es ist wichtig, die Namen und Beziehungen der Begünstigten klar zu benennen, um mögliche Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden.

Um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und Ihr Wille entsprechend umgesetzt werden kann, ist empfehlenswert, sich bei der Erstellung Ihres Testaments von einem Experten oder einer Expertin, also einem Fachanwalt / einer Fachanwältin für Erbrecht oder von einem Notar / einer Notarin, beraten zu lassen.

Über die Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e.V. (DIGEV) vermitteln wir Ihnen gern ein gebührenfreies erstes Beratungsgespräch bei einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt in Ihrer Nähe. Den persönlich für Sie ausgestellten Gutschein erhalten Sie bei Imke Spannuth. Jetzt Beratungsgutschein anfragen!